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Schulstart in Schleswig-Holstein: Ringen um die Lehrerpräsenz

von Peer-Axel Kroeske

08.08.2020 (archivierter Text)
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Das Verwaltungsgericht in Schleswig entscheidet, ob Lehrkräfte vor Ort unterrichten müssen, obwohl sie zu einer Risikogruppe gehören. Bisher wurden nur wenige Fälle anerkannt.

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) fährt eine klare Linie: Der Unterricht soll auch in Corona-Zeiten so weit wie möglich stattfinden. Zu Hause bleiben dürfen nur die Lehrkräfte, die zu einer Risikogruppe gehören und für die gleichzeitig besonders schwerwiegende Gründe attestiert sind. Von 1.600 Kollegen, die in Schleswig-Holstein ein ärztliches Attest vorgelegt haben, wurden nur gut 30 vom Unterricht in den Schulen befreit.

Entscheidung in der ersten Schulwoche

Zehn Lehrerinnen und Lehrer klagen nun dagegen, dass sie nicht vom Unterricht befreit sind. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts in Schleswig sagte, die Fälle würden erst in der kommenden Woche entschieden, wenn die Schule bereits begonnen hat. Es seien noch Unterlagen zu den Hygienekonzepten in den Gebäuden nachzureichen, die Betroffenen müssten noch befragt werden und auch dem Ministerium werde jedes Mal noch Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen.

Lehrerin aus Kreis Segeberg darf vorerst zu Hause bleiben

Eine Frau aus dem Kreis Segeberg konnte zumindest schon erreichen, dass sie so lange nicht vor Ort unterrichten muss, bis ihr Fall abschließend geklärt ist. Doch selbst das will das Ministerium nicht akzeptieren. Gegen den sogenannten Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts liegt nun eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht vor, das sich aber ebenfalls erst in der kommenden Woche damit beschäftigen wird. Damit kann die Lehrerin zunächst im Homeoffice bleiben. Laut der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) erlaubt das Bildungsministerium den anderen klagenden Kollegen nun doch, "bis zum Abschluss der gerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig dem Präsenzunterricht fernzubleiben."

GEW bezeichnet Bildungsministerium als hartherzig

Bernd Schauer, Geschäftsführer GEW in Schleswig-Holstein, nennt das Vorgehen des Ministeriums hartherzig. Er sagte, die Frau aus dem Kreis Segeberg habe eine schwere Lungenerkrankung gehabt und leide nun unter einem geschwächten Immunsystem. Die Quote der anerkannten Fälle durch den arbeitsmedizinischen Dienst liege nach seinen Informationen in Schleswig-Holstein deutlich niedriger als in anderen Bundesländern.

Individuelle Entscheidungen

Offen ist, ob und wie sich die Klagen auf die insgesamt 1.600 Lehrerinnen und Lehrer auswirken, die in Schleswig-Holstein Atteste vorgelegt haben. Dies sind rund fünf Prozent der Lehrerschaft. Von den Gerichten heißt es dazu, die Entscheidungen würden sich zunächst auf die individuellen Fälle beziehen. Laut GEW geht es in den anderen Verfahren um ein breites Spektrum von Herz- bis zu Lebererkrankungen. Das Ministerium verweist auf einen Fall, in dem eine Klage wegen der geringen Aussicht auf Erfolg zurückgezogen wurde. Hierbei handelt es sich nach Angaben der Gewerkschaft um eine Kollegin, die keinen Präsenzunterricht geben wollte, weil ihr Ehepartner vorerkrankt ist.


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