Werften in Not - trotz voller Auftragsbücher
von Peer-Axel Kroeske
20.02.2019 (archivierter Text)
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Die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft und die Elsflether Werft: Beide Werften kämpfen ums Überleben, obwohl es genug zu tun gibt. Woran liegt das? Antworten auf fünf häufig gestellte Fragen.
Trotz prall gefüllter Auftragsbücher reißen die Meldungen über Insolvenzen und Liquiditätsprobleme in der Schiffbau-Branche nicht ab. Aktuell ist die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG) erneut in einer finanziellen Schieflage, ebenso wie die Elsflether Werft in Niedersachsen, die unter anderem an dem Großprojekt "Gorch Fock" zu scheitern droht. Woran liegt es, dass die Werften immer wieder ums Überleben kämpfen müssen, obwohl es genug zu tun gibt? Antworten auf fünf häufig gestellte Fragen.
Warum hat die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG) Millionenverluste gemacht?
Die Vorgeschichte ist lang: Frühere Gesellschafter sollen Gewinne abgeschöpft haben, Aufträge brachen weg, die Geschäftsführung beklagte vor einigen Jahren auch mangelnde Effizienz. Enorme Verluste entstanden laut FSG zuletzt aber vor allem durch den Bau der Großfähre "W.B. Yeats". Nach Informationen von NDR Schleswig-Holstein liegen sie im zweistelligen Millionenbereich. Mit diesem Auftrag entwickelte die FSG erstmals ein Schiff dieser Kategorie für knapp 2.000 Passagiere. Es wurde erst ein halbes Jahr nach dem vereinbarten Termin ausgeliefert. Das führte zu einer Konventionalstrafe.
Noch höher dürften die Verluste durch die explodierenden Baukosten gewesen sein. Diese Gefahr besteht auch für die vier weiteren bestellten Passagierfähren: Beim Stapellauf fehlt noch vieles. An der Pier muss umständlich nachgearbeitet werden. Arbeitsabläufe geraten durcheinander. Bei der "W.B.Yeats" kamen noch die Insolvenz eines Lieferanten, ein mutmaßlicher Sabotageakt und technische Detailprobleme hinzu. Am Ende überstiegen die Baukosten deutlich den fest vereinbarten Lieferpreis.
Warum hat die FSG die Aufträge zu den Konditionen überhaupt angenommen?
2016 waren noch nicht genügend Aufträge in Sicht. Zudem waren die Preise für Schiffsneubauten im Keller. Möglicherweise setzte das damalige Management darauf, dass der Markt wieder anziehen und die Aufträge nachverhandelt werden könnten. Der irische Auftraggeber der "W.B. Yeats" hätte seinen Vertrag wegen der Verzögerung stornieren dürfen, verzichtete aber darauf. Ein Grund dürften die inzwischen wieder gestiegenen Marktpreise gewesen sein.
Ist die Situation in Flensburg mit der in Elsfleth vergleichbar?
Nein. Die Sanierung des Segelschulschiffs "Gorch Fock" erfolgt unter gänzlich anderen Bedingungen. Hier geht es nicht um einen Neubau zum Festpreis, sondern um Reparaturen. Da immer wieder neue Mängel entdeckt wurden, folgten mehrfach zusätzliche Aufträge. Aus Sicht der Werft war das positiv: Der Bund zahlte die gestiegenen Kosten. Auch der Zeitrahmen hat sich dadurch gestreckt. Ein Gericht hat nun den Vorstand abberufen, weil ein Mitglied Gelder abgezogen haben soll. Zudem stehen Korruptionsvorwürfe im Raum. Deshalb hat der Bund jetzt die Zahlungen eingestellt.
Warum ist die FSG auf Kredite und öffentliche Bürgschaften angewiesen?
In der Branche ist es üblich, dass die Auftraggeber der Schiffe diese erst bei der Übergabe bezahlen. Bei Kiellegung und Stapellauf fließen je nach Vertrag nur kleinere Summen. Die Werft muss die Baukosten also zunächst weitgehend vorstrecken. Bei den Großfähren belaufen sie sich auf 150 bis 200 Millionen Euro. Dafür reicht das Eigenkapital der FSG nicht aus. Finanzinvestor Lars Windhorst hatte zuletzt mit seiner Sapinda Holding 33 Millionen Euro bereitgestellt. Dieses Geld reicht zur Vorfinanzierung nicht aus.
Somit ist die Werft auf Kredite von Banken angewiesen. Diese geben aber nur Geld zu vertretbaren Zinsen, wenn der Staat dafür bürgt. Der Steuerzahler trägt damit das Risiko. Die bisherige Bürgschaft war zuletzt außer Kraft, weil die Verluste der FSG zu hoch waren. Die Eigentümergesellschaft Siem hatte sie dann gekündigt, vermutlich um die dafür anfallenden Gebühren in Millionenhöhe zu sparen.
Warum wurde von der FSG noch kein Gutachten für eine Bürgschaft in Auftrag gegeben?
Das Land darf nur dann bürgen, wenn eine Werft eine positive Prognose vorlegen kann. Derzeit würde ein Gutachten aber vermutlich noch nicht die gewünschten Ergebnisse liefern: Zeitpläne und Baukosten für die neuen Fähren müssen erst neu verhandelt werden, damit die Werft nicht erneut Verluste schreibt. Die Auftraggeber in Irland, Frankreich und Australien müssten Zugeständnisse machen.
Entscheidend ist dabei die Frage, ob andere Werften bei gestiegenen Marktpreisen zu den Konditionen und in derselben Qualität wie die Flensburger liefern können. Sollten die Verhandlungen Erfolg haben, brauchen die Gutachter voraussichtlich mehrere Wochen. Erst dann könnte die FSG das Land um Bürgschaften bitten.